Iran: 3 Todesurteile

Zum Tode verurteilt: Amir Hossein Moradi, Sa’id Tamjidi und Mohammad Rajabi

Die Todesurteile gegen drei Teilnehmer der Proteste vom November 2019, nämlich gegen Amir Hossein Moradi, Sa’id Tamjidi und Mohammad Rajabi, die bei den landesweiten Protesten vom November 2019 verhaftet worden waren, wurden jetzt vom Obersten Gerichtshof des Irans bestätigt. Die drei waren zuvor vom Revolutionstribunal Teheran zu Gefängnis, Auspeitschung und Hinrichtung verurteilt worden. Von der Bestätigung der Todesurteile hat die iranische Menschenrechtsorganisation Horana aus dem Munde eines der Anwälte der Verurteilten erfahren. Die Anwälte der Verurteilten lassen aber noch nicht locker und hoffen, über die Wiederaufnahme des Verfahrens die Urteile wieder aufzurollen.

Mit öffentlichen Kameras identifiziert

Die drei Verurteilten hatten in der Satarkhan-Straße von Teheran an den Protesten teilgenommen. Amir Hossein Moradi war aufgrund von Filmkameras, die an öffentlichen Plätzen installiert sind, identifiziert und verhaftet worden. Erst kam er ins Ewin-Gefängnis, später wurde er ins Gefängnis von Groß-Teheran (Fashafuye-Gefängnis) verlegt. Während der Verhöre wurde er verprügelt.

Flucht in die Türkei
Mohammad Rajabi, Sa’id Tamjidi und eine dritte Person waren nach der Verhaftung von Amir Hossein Moradi in die Türkei geflohen. Sie kamen über Van nach Ankara. Als sie mit einem Taxi von Ankara nach Antalya fahren wollten, wurden sie vom Taxifahrer der Polizei von Antalya ausgeliefert und darauf verhaftet.
Auf der Polizeibehörde von Antalya (Emniyet Müdürlügü) gaben die Verhafteten an, dass einer ihrer Kollegen, der auch an den Protesten vom November 2019 teilgenommen hatte, von den iranischen Behörden verhaftet wurde, dass ihr Leben in Gefahr sei und dass sie Asyl beantragen möchten. Die drei wurden einer Frau vorgeführt, die angab, von der UNO zu sein. Ein Dolmetscher übersetzte die Worte der Flüchtlinge ins Türkische, die drei legten ihre Identitätsnachweise, sowie SMS-Meldungen und Videos über die Demonstrationen, an denen ihr Kollege Amir Hossein Moradi teilgenommen hatte, vor.

Auslieferung der Flüchtlige – ein Geschenk an den iranischen Präsidenten

Ende 2019 (am 5. Dey 1398), als der iranische Präsident Hassan Rouhani die Türkei besuchte, wurde den drei Flüchtlingen mitgeteilt, dass sie in eine andere Stadt verlegt würden. Sie kamen nach Agri im Osten der Türkei, nahe der türkisch-iranischen Grenze, und wurden am 7. Dey 1398 mit rund 30 weiteren Iranern am Grenzübergang Bazargan den iranischen Behörden ausgeliefert. Erst brachte man sie zur Sicherheitspolizei von Maku, dann zur Sicherheitspolizei Gisha in Teheran, und von dort ins Ewin-Gefängnis. Der eine der drei Verhafteten wurde gegen eine hohe Kaution auf freien Fuß gesetzt, aber dann auf Veranlassung von Richter Abu l-Qasem Salavati erneut verhaftet.

Richter foltert mit Elektroschock-Gerät
In der Zwischenzeit hatten die Verhörbeamten der Sicherheitspolizei Gisha und des Ewin-Gefängnisses durch Folterungen erreicht, dass Amir Hossein Moradi ein „Geständnis“ vor laufender Kamera ablegte. Auch die anderen Verhafteten gaben an, dass die Ermittler versuchten, sie mit Schlägen zu Geständnissen zu zwingen.
Eine Quelle berichtet auch, dass Amir Hossein Moradi im Büro des Ermittlers von Amin Nasseri, dem Vorsitzenden des Gerichts im Ewin-Gefängnis, mit einem Elektroschockgerät gefoltert wurde, um ihn zum „Geständnis“ zu zwingen. Einer der Ermittler stand Amir Hossein Moradi beim Verhör auf den Brustkorb, wodurch die Rippen eingedrückt wurden.
Die Gerichtsverhandlung gegen Amir Hossein Moradi, Sa’id Tamjidi, Mohammad Rajabi und zwei weitere Angeklagte fand am 5. und 6. Bahman 1398 (Anfang 2020) vor der 15. Kammer des Revolutionstribunals unter Vorsitz von Richter Abu l-Qassem Salavati statt. Auf dieser Verhandlung wies Amir Hossein Moradi den Richter mehrmals darauf hin, dass sein Geständnis unter Folter erzwungen wurde. Sa’id Tamjidi und Mohammad Rajabi hatten auf der Verhandlung nicht einmal einen Anwalt ihrer Wahl, sondern wurden von Pflichtverteidigern vertreten, deren einziger Beitrag darin bestand, kundzutun, dass sie über die Taten ihrer Mandanten empört seien.
Das Gericht erster Instanz verurteilte die drei zum Tode, sowie zum Auspeitschen und einer Gefängnisstrafe. Jetzt hat auch die Oberinstanz das Urteil bestätigt.

https://www.akhbar-rooz.com/حکم-اعدام-3-نفر-از-معترضين-آبان-ماه-98-تايي
vom 4. Tir 1399 (24. Juni 2020)
حکم اعدام ۳ نفر از معترضین آبان ماه ۹۸ تایید شد