Iran: Tochter der Revolutionsstraße ohne Anwalt und Besuchsrecht

Wir haben berichtet, wie Mariam Schariaatmadari, eine Tochter der Revolutionsstraße, am letzten Freitag von der Polizei von dem Verteilerkasten gestoßen wurde, womit ihr Protest gegen Zwangsverschleierung unterbunden werden sollte. Sie stürzte dabei und hat sich so schwer am Knie verletzt, dass sie operiert werden musste. Das berichtete heute die Journalistin Jila Banu Yaghoub.


Mariam Schariaatmadari, Teheran

Inzwischen ist Mariam in das Gefängnis Gharetschak bei Teheran eingewiesen worden. Das Gefängnis ist sonst für Frauen mit Drogenproblemen und Prostituierte vorgesehen. In ihrer Zelle muss sie obere Bett eines Doppelstockbettes belegen,was für sie wegen ihrer Knieverletzung eine zusätzliche Schikane oder wie Jila Banu Yaghoub schreibt, eine Menschenrechtsverletzung bedeutet.

Mariam darf keinen Besuch empfangen und auch die Wahl eines Anwalts war ihr bislang nicht erlaubt. Die iranischen Gesetze sehen für vergleichbare Fälle der Missachtung der Kleidungsvorschriften eine Strafe von 50.000 Tooman (ca. 10 Euro) und ein Gefängnisstrafe von maximal 2 Monaten vor. Es ist sehr die Frage, ob die Machthaber sich in diesem Fall an ihre eigenen Gesetze halten werden.